Allgem. Geschäftsbedingung
§ 1 Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und dem Vermieter, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen,
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter
durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen
Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
§ 2 Leihobjekt
Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur privaten Nutzung eine mobile Sauna
§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt
3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen
und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist zulässig, der Vermieter behält sich jedoch vor die durch die Stornierung entstanden Kosten, entgangenen Nutzen in Rechnung zu stellen:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlose Stornierung
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.
3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten ( z.B. bei Defekten der Sauna /Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc. ),
können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.
§ 4 Leihgebühr
Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.
4.1 Die Mietdauer beginnt immer um 12 Uhr und endet um 9 Uhr des darauf folgenden Tages. Uhr ((GMT+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm,Wien).
Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache.
§ 5 Abschluss des Vertrages
5.1 Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per
Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
§ 6 Mietsicherheit / Kaution
6.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200,00 zu verlangen.
Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt,
es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden
die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem
Mieter in Rechnung gestellt.
6.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.
§ 7 Zustand des Leihobjektes
Bei der Übergabe des Leihobjekts hat sich der Mieter vom einwandfreien Zustand des Leihobjekts zu überzeugen. Sollte das Leihobjekt bei Übergabe an den Mieter Mängel aufweisen, so sind diese in einem Protokoll zu dokumentieren das sowohl von Mieter als auch vom Vermieter (oder einer Beauftragten Person) unterzeichnet wird.
§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden
8.1 Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden,
haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden
Diebstahlschutz zu sorgen
8.2 Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der
Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre
Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung
10.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
10.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle
Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige
zu erstatten.
10.3 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass-Sauna in Besitz
zu nehmen.
10.4 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
10.5 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der
Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu
verweigern.
10.6 Bei Anlieferung / Abholung der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen.
Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.
10.7 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu
Schadensersatzansprüchen.
§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
11.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme
verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.
11.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
11.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.
§12 Haftung
12.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der
vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
12.2 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.
12.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung
zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
12.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten.
In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.
12.6 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. :
Achten Sie darauf, dass die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.
!!! Folgende Regeln MÜSSEN beachtet werden: